Photobiologische Sicherheit in der Beleuchtung

 

 

Photobiologische Sicherheit bezieht sich auf das potenzielle Risiko einer photochemischen Schädigung des Auges, ausgelöst durch elektromagnetische Strahlung von Lichtquellen, in erster Linie im Wellenlängenbereich zwischen 400 nm und 500 nm.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Zur Beurteilung der photobiologischen Sicherheit, der durch Lampen erzeugten optischen Strahlung, bestehen Messvorschriften und Bewertungsmaßstäbe, die in der internationalen Norm IEC 62471:2006 festgelegt sind. Diese ist in Europa als EN 62471:2008 umgesetzt worden. Sie steht in Übereinstimmung mit der europäischen Richtlinie 2006/25/EG.

Beurteilung der Blaulichtgefährdung durch Lichtquellen

Für die Beurteilung der photobiologischen Gefährdung unterscheidet man verschiedene Wellenlängenbereiche: UV-, sichtbare und IR-Strahlung. Das Entscheidende dabei ist die Eindringtiefe in das menschliche Gewebe. UV-Strahlung wird bereits in den äußeren Gewebeschichten absorbiert. Die Gefährdung und die angegebenen Grenzwerte sind abhängig von der erzeugten Beleuchtungsstärke. D. h. das Risiko steigt mit zunehmender Nähe zur Lichtquelle (unabhängig von der Größe).

Anders verhält es sich bei der Blaulichtgefährdung. Diese Strahlung durchdringt die Hornhaut des Auges und wird auf der Netzhaut abgebildet. Kleine Quellen mit hoher Leuchtdichte erzeugen ein lokal hohes Risiko, während die identische Strahlungsleistung durch eine ausgedehnte Quelle sich über eine größere Fläche verteilt und dadurch ein geringeres Risiko darstellt.

Risikoklassifizierung von Lampen und Leuchten

Für alle Gefährdungsarten existieren Messverfahren sowie Grenzwerte der Strahldichte oder Bestrahlungsstärke, bzgl. derer die Leuchtmittel in Risikogruppen (RG) der Stufen 0 bis 3 eingeteilt werden können.

Laut DIN EN 62471. Die Risikogruppen beziehen sich auf einen gemeinsamen Referenzabstand des Auges von der Lichtquelle. Da sich die Leuchtdichte durch Optiken, Reflektoren etc. nicht erhöhen lässt, stellt die Lichtquelle die größtmögliche Gefährdung dar, und die Klassifizierung der Lichtquelle kann für die Leuchte übernommen werden.

Ab der Einstufung in die Gruppe RG2 müssen Leuchtmittel gekennzeichnet und mit einem Warnhinweis versehen werden, der auf die photobiologische Gefährdung und auf Möglichkeiten der Vermeidung von Augenschädigungen hinweist.

Nähere Details zur Blaulichtgefährdung finden Sie unter www.zvei.org/presse-medien/publikationen/fotobiologische-sicherheit-in-der-beleuchtung

Für Fragen zur photobiologischen Sicherheit und spezifischer Werte von XAL Leuchten wenden Sie sich bitte an tech.lab@xal.com