Leuchtstofflampen­verbot

Moderne Lichttechnik trägt wesentlich zu Nachhaltigkeit bei. Daher wurden und werden ineffiziente und umweltschädliche Lichtquellen im Rahmen der RoHS-Richtlinie und der Ökodesign-Verordnung vom europäischen Markt genommen. Seit Februar 2023 gilt das Verkaufsverbot für kompakte Leuchtstofflampen und kreisförmige Leuchtstofflampen T5. Seit August 2023 sind lineare Leuchtstofflampen T5 und T8 verboten und seit 1. September 2023 dürfen Halogenleuchten (G9, G4 / GY6,35) nicht mehr auf den EU-Markt gebracht werden.

Das Verbot bringt unmittelbare Vorteile für die Verbraucher: Vergleicht man Leuchten mit 38mm Leuchtstofflampen, welche mit einem konventionellem Vorschaltgerät betrieben werden, verbrauchen moderne LED-Leuchten mit Tageslicht und Bewegungsmelder um 80 Prozent weniger Energie. LED-Leuchten haben im Vergleich zu Leuchtstoffleuchten eine deutlich bessere Lichtlenkung und eine wesentlich längere Nutzungsdauer. Auf dem Arbeitsplatz kommen dadurch beispielweise bei gleichem Lichtstrom um 20 Prozent mehr Beleuchtungsstärke an. Eine Umrüstung wird auch mit bis zu 30 Prozent der Investitionskosten gefördert.

Änderung der EU-Richtlinie 2011/65/EU
Die RoHS-Richtlinie der Europäischen Union regelt unter anderem den Umgang mit Quecksilber in Leuchtmitteln. Ergänzt wird diese Regelung durch die Ökodesign-Verordnung: Sie beschränkt den Verkauf von Leuchtmitteln mit niedriger Energieeffizienz. Im Frühjahr 2022 hat die EU-Kommission die in Anhang III der Richtlinie definierten Ausnahmen neu geregelt. Das hat weitreichende Auswirkungen auf die Gebäude-Instandhaltung; ist doch noch ein Großteil der öffentlichen Gebäude mit quecksilberhaltigen Leuchtmitteln ausgestattet. Facilitymanager steigen seither auf das breite Angebot an quecksilberfreien Ersatzleuchtmitteln der Lampenhersteller um. Hier ist Vorsicht geboten: Viele Elektriker bieten einen Umbau der Leuchten auf Retrofit-Leuchtmittel an. Die Leuchte verliert durch den Umbau jedoch die CE-Zertifizierung. Wer dann für allfällige Personen- oder Sachschäden aufkommt, ist nicht so einfach zu klären. Der Umstieg auf LED-Retrofit Leuchtmittel verändert immer die Abstrahlcharakteristik der Leuchte. Speziell in Arbeitsstätten werden die Leuchtdichtegrenzwerte und die UGR-Grenzen dadurch überschritten und die Leuchten sind nicht mehr für den gedachten Zweck einsetzbar. Die Umrüstung auf Retrofit ist auch nicht förderbar.

Eine weitere Lösung ist, auf neue LED-Leuchten zu setzen. Die Effizienz ist so am höchsten und die Norm- Anforderung, die sich aus der Art der Arbeitsstätte ergibt, kann eingehalten werden. Seit Dezember 2021 ist die überarbeitete Beleuchtungsnorm für Arbeitsstätten gültig, in der die Beleuchtungsstärke-Anforderung teilweise deutlich erhöht wurde. Ferner sind deutlich höher Beleuchtungsstärken für ältere ArbeitnehmerInnen und höhere zylindrische Beleuchtungsstärken für die circadiane Taktung der ArbeitnehmerInnen genauer definiert und somit für jeden Lichtplaner/jede Lichtplanerin planbar geworden. Nicht zu vergessen ist die Möglichkeit der Lichtqualitäts-Anhebung durch die nun flächendeckend verfügbaren CRI 90 Leuchten.

 

 

 

 

Ausphasung von Lichtquellen im Überblick

Förderungen


Für den Umstieg von Leuchtstoffröhren auf LED-Leuchten gibt es in mehreren Ländern Förderungen. Ziel ist es, den Umstieg auf energieeffizente LED-Technologie für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Haushalte zu erleichtern und wertvolle Energie und Kosten zu sparen. In Österreich wird eine Umrüstung mit bis zu 30 Prozent der Investitionskosten gefördert. Zu beachten ist, dass die Umrüstung auf LED-Retrofit nicht gefördert wird.

Förderungen Österreich:
LED-Systeme im Innenbereich <20 kW
LED-Umstellung für Straßen- und Außenbeleuchtung, Sportstätten und Innenbeleuchtung ≥ 20 kW

Förderungen Deutschland:
BAFA - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
BMU Förderprogramm für die Sanierung von Innenbeleuchtung in kommunalen Einrichtungen

Förderungen Schweiz:
Förderprogramme für energieeffiziente Beleuchtung